Thomas Strobl und Winfried Kretschmann | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart:

Anti-Terror-Paket kommt, Alkoholverbot geht

Stand: 28.06.17 16:36 Uhr

Es wäre ein Albtraum: ein terroristischer Anschlag in Baden-Württemberg. Die Landesregierung will genau das verhindern. Das Kabinett hat am Dienstag eine Änderung des Polizeigesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen, das den Behörden mehr Möglichkeiten gibt: Terroranschläge sollen im Voraus verhindert werden. Das kann aber nur durch die Überwachung von sogenannten Gefährdern geschehen. Nebenbei schafft die Landesregierung auch das Nacht-Alkoholverkaufsverbot ab und gibt den Städten und Gemeinden dafür die Möglichkeit, örtlich und zeitlich begrenzte Alkohol-Konsumverbote zu erlassen.


Es ist der große Wurf. Dieser Ansicht ist zumindest Innenminister Thomas Strobl. Vor allem, wenn es um die Überwachung sogenannter Gefährder geht.  "In dieser Hinsicht machen wir mit den Gesetzentwürfen einen enorm wichtigen Schritt nach vorne. Das ist ein sicherheitspolitischer Meilenschritt nach vorne", so Strobl.
 
Konkret: Die Polizei darf unter bestimmten Voraussetzungen präventiv die Telekommunikation von Gefährdern überwachen. Es geht darum, möglichst frühzeitig mitzubekommen, wenn die Planungen für einen terroristischen Anschlag aufgenommen werden.  Thomas Strobl: "Wir haben im Augenblick eine Lage, dass wir zwar eine Person 24 Stunden lang 7 Tage die Woche durch Beamtinnen und Beamten überwachen, aber wenn diese Person telefoniert, haben wir darauf keinen Zugriff." Allerdings: Die Voraussetzungen für Überwachungsmaßnahmen sind sehr streng. Die Polizei benötigt die Genehmigung eines Richters.

Doch das ist nicht alles:  "Wir schaffen auch eine strafbewehrte Rechtsgrundlage, um gegen mutmaßliche Gefährder, vor allem aus dem islamistischen Spektrum, Aufenthalts- oder Kontaktverbote zu erlassen", so Strobl. "Dies wird mit der sogenannten elektronischen Fußfessel nunmehr überwacht werden können. "
 
Spezialeinheiten der Polizei dürfen unter besonderen Voraussetzungen auch Handgranaten und andere Sprengstoffe im Kampf gegen den Terror verwenden.  Durch den Einsatz von intelligenter Videoüberwachung soll die Sicherheit an besonders gefährdeten Objekten und Kriminalitätsschwerpunkten gesichert werden.
 
Ein weiterer Punkt, der mit Terrorismus nichts zu tun hat, betrifft das nächtliche Alkoholverkaufsverbot. Dieses wird aufgehoben.  "Das Alkoholverkaufsverbot fand ich immer schon eine sehr breit streuende Schrotflinte", sagte Thomas Strobl. "Wir haben immerhin schon über 10 Millionen Erwachsenen generell untersagt, sich nach 22 Uhr am Bahnhofskiosk noch eine Dose Bier oder eine Flasche Bier zu kaufen. " Viel effektiver sei es, die einzelnen Kommunen dort Alkoholverbote aussprechen zu lassen, wo es wirklich Probleme mit Trinkgelagen gäbe.

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