Volksbank Reutlingen | Bildquelle: RTF.1

Negativzinsen:

Verbraucherzentrale mahnt Volksbank Reutlingen ab

Stand: 14.06.17 12:06 Uhr

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart hat die Volksbank Reutlingen abgemahnt und rechtliche Schritte eingeleitet. Grund dafür ist die Einführung von Negativzinsen, die in der vergangenen Woche auch bei uns für Schlagzeilen gesorgt hatte.

Zwar hatte die Volksbank Reutlingen auf Anfrage und mittlerweile auch in einer Erklärung auf der Homepage mehrmals betont, es handle sich um eine rein prophylaktische Maßnahme, von der man nur in Ausnahmefällen Gebrauch mache, doch das lässt die Verbraucherzentrale nicht gelten. 
 
Durch die Ankündigung im Preisaushang seien die Negativzinsen automatisch Vertragsbestandteil bestehender und künftiger Verträge, so die Verbraucherzentrale. Für die rechtliche Bewertung zählten die Vertragsinformationen, die Verbrauchern zur Verfügung gestellt würden. Behauptungen der Bank, dass das in der Praxis anders gehandhabt würde, spielten keine Rolle, erklärte Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. 
 
Einer rechtlichen Prüfung halte die Einführung der Negativzinsen nicht Stand, heißt es außerdem. Für derartige Vertragsmodelle für Privatkunden sei ein Negativzins rechtswidrig.
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