Das Reutlinger Landratsamt und das Tübinger Regierungspräsidium wollten den Bau der Windräder verbieten.
Am Freitag hat das Verwaltungsgericht in Sigmaringen aber entschieden, dass der Denkmalschutz dem Bau des Windparks nicht entgegen stehen würde.
Nun muss das Landratsamt erneut über den Antrag der Sonnenbühler Windkraft-Firma entscheiden.
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