Auspuff an Autos | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen:

Dieselfahrverbote können kommen - Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof

Stand: 19.03.19 18:39 Uhr

Die Deutsche Umwelthilfe hat die schnellstmögliche Einhaltung des Stickoxid-Wertes in Reutlingen verlangt und vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof hat der Klage jetzt entsprochen. Das bedeutet für die Reutlinger, dass wahrscheinlich Dieselfahrverbote kommen werden.


Die vom Land und von der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten, das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Laut der Deutschen Umwelthilfe werden daher noch in diesem Jahr Fahrverbote für Euro 4 und Euro 5 Diesel kommen.

Bereits 2014 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden, dass der Luftreinhalteplan der Stadt fortschgeschrieben werden muss. Das hatte jedoch nicht zur Einhaltung des Grenzwertes für Stickoxide geführt. Die Deutsche Umwelthilfe sieht in den Dieselfahrverboten die einzig wirksame Maßnahme, um die Stickstoffdioxid-Grenzwerte einzuhalten.

Von Seiten des Tübinger Regierungspräsidiums heißt es, dass die aktuellen Maßnahmen, wie beispielsweise das neue Stadtbuskonzept oder die Umrüstung der städtischen Busflotte zu einer Verbesserung der Stickoxid Belastung führen werden.

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