Sozialgericht | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen:

Eine Klagewelle und viel Besonderes - Sozialgericht informiert über das vergangene Jahr

Stand: 25.04.19 17:30 Uhr

Das Sozialgericht Reutlingen ist eines der kleinsten Sozialgerichte im Land. Dennoch ist das Gericht sowohl für die Region Neckar-Alb als auch für Teile des Schwarzwaldes zuständig. Trotz allem seien die Juristen in der Achalmstadt gut aufgestellt. Im November 2018 kam dann allerdings eine Klagewelle, die die Mitarbeiter des Sozialgerichtes gefordert hat.


Über 350 Klagen beinahe auf einmal zu bekommen ist für fast jedes Gericht schwierig zu handhaben. Die Mitarbeiter des Sozialgerichts Reutlingen haben noch heute mit den Aktenbergen zu kämpfen. Die Klagewelle kam zu Stande, weil das Bundessozialgericht ein Gesetz geändert hatte. Wer einen Schlaganfall bekommt muss laut Gesetz spätestens 30 Minuten nach Eintreffen der Rettungskräfte im Krankenhaus sein. Diese Zeitspanne wurde durch die Gesetzesänderung anders berechnet.

Dadurch hätten die Krankenkassen immens hohe Rückforderungen an die Krankenhäuser gestellt, was diese wiederum in Schwierigkeiten gebracht habe, erklärte Martin Rother, Präsident des Sozialgerichts. Dennoch sei 2018 abgesehen von der Klagewelle ein ruhiges Jahr gewesen. Ab und an mal habe es natürlich besondere Fälle gegeben. Beispielweise hatte eine Mutter gegen das Jobcenter geklagt, um Unterhalt für ihren Sohn zu bekommen.

Bei einer solchen Entscheidung werde normalerweise erst einmal nach dem Vater geschaut. Das Problem: Die Frau wusste nicht, wer der Vater ihres Sohnes war und hatte dies auch niemals nachgeprüft. Das brachte sie in rechtliche Schwierigkeiten. Die Unterhaltskasse habe den Unterhalt wegen fehlender Kooperation gestrichen und auch das Jobcenter habe sich dieser Entscheidung angeschlossen, so Richter Raphael Deutscher. jetzt würden die Kollegen in Bayern den Fall übernehmen.

Insgesamt würden etwas mehr als zwei Drittel der Klagenden, die bis vor Gericht gingen, bei einem Prozess unterliegen. Laut Präsident Martin Rother sei das eine gute Sache. Es bedeute nämlich, dass die Behörden des Landes nach geltendem Recht arbeiten. Eine praktische Herausforderung, die den Sozialgerichten im Land noch bevorstehe, sei die Einführung der elektronischen Akte. Präsident Martin Rother ist gespannt, wie er und seine Kollegen mit der elektronischen Akte klar kommen werden. Er hofft, dass die neue Technologie eine Arbeitserleichterung mit sich bringen wird.

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