Einkommensteuererklärung | Bildquelle: pixabay.com

Mehr Zeit:

Neue Fristen für die Steuererklärung - Der 31. Mai verliert seinen Schrecken

Stand: 25.05.19 10:10 Uhr

Da war doch was! Ach du je - die Steuererklärung! Doch keine Panik: Ab sofort haben Sie etwas mehr Zeit für die Steuererklärung.

Bevor Sie jetzt völlig panisch werden und einfach alle Rechnungsbelege aus dem Schuhkarton mit der Aufschrift "Steuererklärung 2018" zusammentackern, in einen Umschlag stopfen und beim Finanzamt in den Briefkasten werfen, beruhigen Sie sich!

Wer für 2018 eine Steuererklärung abgeben muss, hat zwei Monate mehr Zeit als früher. Ab diesem Jahr gilt nämlich der 31. Juli als Abgabetermin. Wer das nicht schafft, muss sich rechtzeitig um eine Fristverlängerung kümmern. Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe warnt aber vor zu großer Sorglosigkeit:

"Fristverlängerungen gibt's vom Finanzamt nur noch in Ausnahmefällen, wenn Sie als Steuerpflichtiger zum Beispiel ohne eigenes Verschulden die Abgabe versäumt haben."

Aber nicht nur bei der Fristverlängerung zieht der Fiskus die Zügel an. Liegt die Steuererklärung nicht fristgerecht vor, dann kann das Finanzamt laut Georgiadis sehr empfindliche Strafen aussprechen - zum Beispiel den sogenannten Verspätungszuschlag: "Die Höhe ist gesetzlich festgelegt und beträgt mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat und maximal 25.000 Euro. Darüber hinaus kann das Finanzamt auch eine Steuernachzahlung schätzen, was sehr teuer werden kann, Zwangsgelder verhängen oder Zinsen verlangen."

Wesentlich einfacher und vor allem entspannter sei es, wenn sich ein Experte wie ein Lohnsteuerhilfeverein um die Steuererklärung kümmert. Denn Steuer-Profis haben bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit - die Steuererklärung für 2018 kann also bis zum 28. Februar 2020 abgegeben werden. An einen Lohnsteuerhilfeverein können sich alle Arbeitnehmer und auch Rentner wenden. Mitglieder der VLH zum Beispiel erhalten rund 1.000 Euro durchschnittlich vom Staat zurück. 

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