Das Gesetz gelte dann beispielsweise für Personen, die nicht lesen können oder aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Stimme in der Wahlkabine alleine abzugeben. Sie dürfen dann künftig von einer Person begleitet bzw. unterstützt werden.
Das Gesetz soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten.