In einem Gutachten für die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes argumentiert Nettesheim, ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige würde weder in das Grundrecht der Religionsfreiheit, noch in das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung der Kinder eingreifen.
Ein Kopftuchverbot an Schulen diene als Erziehung zur Freiheit, die durch Artikel 7 des Grundgesetzes, das den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag regelt, ermöglicht und sogar gefordert werde.