Kein Geld.. | Bildquelle: Pixabay

Deutschland:

Gesetz geplant: Corona-Kündigungsschutz für Mieter - bei Geldmangel

Stand: 21.03.20 14:01 Uhr

Mietern darf nicht gekündigt werden - wenn sie ihre Miete wegen corona-bedingten finanziellen Engpässen nicht bezahlen können. Das sieht eine Gesetzes-Vorlage mehrerer Bundesministerien vor, die in Kürze verabschiedet werden soll. Lesen Sie hier mehr:

Foto: RTF.1-Archiv

Mietern soll  von ihren Vermietern nicht gekündigt werden dürfen  - wenn sie ihre Miete wegen corona-bedingter finanzieller Engpässe nicht bezahlen können. Das sieht eine gemeinsame Vorlage vor, die von Innenministerium, Justizministerium und Wirtschaftsministerium erarbeitet wurde. Die Vorlage soll ofenbar in Kürze in geltendes Recht umgesetzt werden. 

Die Regelung soll für fällige Mieten ab 1. April 2020 gelten und bis 30. September 2020 zeitlich befristet sein. Das meldet n-tv.de unter Berufung auf dpa-Informationen.

Eine Verlängerung des Zeitraums sei möglich. Die Mietschulden müssen vom Vermieter zwar gestundet werden; bleiben aber bestehen.

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