Möglichkeitsdenken | Bildquelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Baden-Württemberg:

Was sich mit heute ändert

Stand: 04.05.20 14:39 Uhr

Nicht nur die Schulen sind ab heute für einen Teil der Schülerinnen und Schüler wieder geöffnet, auch weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen sind in Kraft getreten.


In den Schulen im Land – wie hier an der Gemeinschaftsschule West in Tübingen – hat mit dem heutigen Montag wieder der Unterricht begonnen. Allerdings erst einmal nur für die Schüler der Abschlussklassen unter strengen Abstands- und Hygieneregeln, sodass von einem "normalen" Schulalltag noch keine Rede sein kann.

Einspielen muss sich wohl auch der seit heute wieder laufende Betrieb bei den zahlreichen Frisören in der Region, die jetzt wieder öffnen dürfen. Auch hier wird natürlich die Beachtung einiger Regeln vorausgesetzt. So gilt für Kunden wie Friseure eine Maskenpflicht. Auch die Haarwäsche MUSS sein. Außerdem fällt manch liebgewonnener Service weg, wie Zeitschriften und Getränke.

Dafür können die Menschen die Wartezeit jetzt wieder mit einem Einkaufsbummel überbrücken – die Läden sind wieder offen, auch die mit mehr als acht-hundert Quadratmetern Fläche. Aber auch hier gilt: Bitte die Maske nicht vergessen. Denn jetzt wird ein Verstoß gegen die Pflicht mit einem Bußgeld in Höhe von fünfzehn bis dreißig Euro geahndet.

Noch ein wenig gedulden müssen sich die Kulturbegeisterten in Region und Land. Die Museen dürfen erst am Mittwoch wieder öffnen. Ebenso die Spielplätze und Zoos. Bis dahin sollen entsprechende Hygieneregeln für diese Einrichtungen vorbereitet werden.

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