Schwimmen | Bildquelle: pixabay.com

Baden-Württemberg:

Badespaß - Unter welchen Bedingungen dürfen wir wieder Schwimmen?

Stand: 06.06.20 14:10 Uhr

Seit heute dürfen Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder sowie Badeseen in Baden-Württemberg ihren Betrieb wieder aufnehmen.


Allerdings müssen auch hier einige Maßnahmen berücksichtigt werden: so muss zwischen sämtlichen anwesenden Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten sowie Körperkontakt vermieden werden.

Die Anzahl der Personen in Räumlichkeiten, wie beispielsweise den Toilettenräumen, muss entsprechend beschränkt werden. Um Warteschlangen an den Kassen zu vermeiden, empfiehlt sich eine vorherige Reservierung oder Ticketbuchung.

Das Duschen vor dem Baden ist nur in Kleinstgruppen durchzuführen. Pro 20 Quadratmeter dürfen maximal drei Personen gleichzeitig die Duschen nutzen. Die Kontaktdaten der Badegäste müssen – wie bei einem Restaurantbesuch – hinterlegt werden.

Die genaue Verordnung mit allen Punkten, finden Sie hier.

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