Im Knast | Bildquelle: pixelio.de - Didi01 Foto: pixelio.de - Didi01

Baden-Württemberg:

Gefangene dürfen erstmals wieder Besucher empfangen - Mehr Tablets für Videotelefonie

Stand: 19.06.20 14:14 Uhr

Gefangene in Baden-Württemberg dürfen ab 29. Juni 2020 erstmals seit der Corona-Pandemie wieder Besucher empfangen. Damit sei Planungssicherheit für die Angehörigen geschaffen, teilte das BW-Justizministerium mit. Zudem erhalten die Gefängnisse weitere 60 Tablets für Videotelefonie. Es sei eine "schwierige Zeit für Bedienstete und Gefangene", sagte BW-Justizminister Guido Wolf.

Ab Montag, 29. Juni 2020, können die bislang erforderlichen Einschränkungen bei Gefangenenbesuchen in Baden-Württemberg schrittweise wieder gelockert werden. Darauf hat das Ministerium der Justiz und für Europa am heutigen Freitag (19. Juni 2020) hingewiesen. Damit erhalten Gefangene und Angehörige frühzeitig die Möglichkeit, Besuche ab dem Beginn der übernächsten Woche zu planen.

In einer ersten Stufe erhält demnach jeweils ein Besucher oder eine Besucherin die Möglichkeit, einen Gefangenen unter Einhaltung der gebotenen Hygienestandards zu besuchen.

Aufgrund der Corona-Pandemie und im Zuge der effektiven Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Covid-19-Virus waren nach Angaben des Justizministerium mit Erlass vom 3. März 2020 Gefangenenbesuche zunächst auf das gesetzlich geregelte Mindestmaß reduziert worden. Dieses beträgt den Angaben zufolge bei erwachsenen Strafgefangenen eine Stunde pro Monat.

Am 15. März 2020 habe man zum Schutz der Gefangenen und der Bediensteten Gefangenenbesuche, abgesehenen von Gesprächen mit Verteidigern sowie dringenden Ausnahmefällen, vollständig aussetzen müssen. Als Ausgleich für die entfallenden Besuchszeiten waren die Telefonzeiten ausgedehnt worden, schreibt das Justizminsterium in seiner Presse-Info.

Zudem habe das Ministerium der Justiz und für Europa Videotelefonie über Skype zugelassen, dafür die technischen Möglichkeiten ausgeweitet, weitere 60 Tablets eingerichtet und den Justizvollzugsanstalten zur Verfügung gestellt. Diese Möglichkeit soll dem Ministerum zufolge zunächst aufrechterhalten werden.

Justizminister Guido Wolf sagte: „Die Corona-Zeit ist auch eine schwierige Zeit für Bedienstete und Gefangene in den Justizvollzugsanstalten. Uns ist bewusst, dass die Einschränkungen der Besuche für Gefangene eine Belastung waren und sind. Aber das Besuchsverbot war unumgänglich. Es ging und geht darum, eine Verbreitung des Covid-19-Virus in den Gefängnissen des Landes soweit und solange wie möglich, zu verhindern."

Diese Strategie sei bislang aufgegangen, so der Justizminister: Seit März wurden demnach lediglich in einer Anstalt in Baden-Württemberg sechs Gefangene positiv auf das Virus getestet, inzwischen seien alle wieder genesen. Dennoch gelte: "Für eine vollständige Entwarnung ist es viel zu früh: Solange es keinen Impfstoff gibt, werden wir wachsam bleiben und in den Justizvollzugsanstalten mit spürbaren Einschränkungen leben müssen." Wolf sagte:  "Mein großer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Anstalten, die unter schwierigen Bedingungen mit herausragendem Engagement hochprofessionelle Arbeit leisten."

Hintergrundinformationen:

Die Besuche sind nach Angaben des Justizministeriums ab dem 29. Juni 2020 lediglich möglich, wenn eine Trennvorrichtung zwischen Besuchern und Gefangenen angebracht ist. Die entsprechenden baulichen Maßnahmen wurden in den Anstalten des Landes in den vergangenen Tagen getroffen, teilte das Ministerium mit. Zudem sei die Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern zu sämtlichen in den Besuchsräumlichkeiten anwesenden Personen zu beachten. Körperliche Kontakte sowie die Übergabe von Nahrungs- und Genussmitteln sind demnach verboten. Verteidigerbesuche sind weiterhin nach den allgemeinen Bestimmungen möglich. Aufgrund dieser fortbestehenden Einschränkungen werden, schreibt das Justizministerium, auch weiterhin Videotelefonie und Gespräche mittels Skype zugelassen.

Quelle: PM Justizministerium BW

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