trigema Außenschuss | Bildquelle: RTF.1

Burladingen:

Trigema wegen Schutzmasken vor Gericht

Stand: 25.06.20 16:49 Uhr

Das Burladinger Textilunternehmen Trigema darf seine Mund- Nasenmasken nicht mehr mit den Angaben "Vom Umtausch ausgeschlossen" und "Trigema übernimmt keine Produkthaftung" verkaufen - das hat das Landgericht Stuttgart jetzt entschieden.


Vorangegangen war – Medieninformationen zu Folge – eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb. Bei dieser gehe es jedoch explizit nicht um eine Klage wegen eines Verstoßes gegen das Medizinproduktgesetz.

Sollte Trigema die verbotenen Angaben weiterhin verwenden, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen kann also noch Einspruch einlegen.

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