Beherbergungsverbot BaWü | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Vorgaben für Ferienprogramme werden gelockert

Stand: 28.06.20 10:01 Uhr

Ab dem 01. Juli sind Ferienprogramme und Zeltlager mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wieder möglich. Das hat das Sozialministerium bekanntgegeben.

Wenn bei solchen Angeboten mehr als 100 Personen teilnehmen, dann müssen Gruppen von jeweils bis zu 30 Personen gebildet werden.

Die Anbieter sollen außerdem darauf achten, dass Zelte nicht überbelegt und beispielsweise beim gemeinsamen Essen die Hygieneregeln eingehalten werden. Maskenpflicht gilt bei bei der An – und Abreise sowie während der Ausflüge.

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