Die Anklage lautet auf Geiselnahme. Im Juni war der Asylbewerber aus Ghana vor Ort wegen seiner beantragten Arbeitserlaubnis. Diese hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe jedoch verweigert, weil der Mann nicht ausreichend mitgewirkt hatte, was die Klärung seiner Identität anbelangt.
Der Beschuldigte soll daraufhin begonnen haben, im Landratsamt zu randalieren. Zudem hielt er der Mitarbeiterin ein Messer an den Hals. Sie blieb unverletzt, musste jedoch – wie auch andere Mitarbeiter, die die Tat beobachtet hatten – seelsorgerisch betreut werden.