Tübinger Feierabend | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg / Reutlingen:

Corona-Auflagen für Friseure geändert

Stand: 04.05.21 09:53 Uhr

Seit heute müssen Kundinnen und Kunden beim Besuch eines Friseursalons keinen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnelltest eines offiziellen Testzentrums mehr vorlegen, ein Selbsttest vor Ort reicht ab sofort aus. Das teilte die Handwerkskammer Reutlingen mit.

Die Testung vor Ort muss allerdings von einem geeigneten Dritten beaufsichtigt und bescheinigt werden, dies kann beispielsweise eine im Salon beschäftigte Person sein. Der bescheinigte negative Test gilt dann für die nächsten 24 Stunden auch bei anderen geöffneten Einrichtungen und Dienstleistungen.
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