Zollernalbkreis:
Lockerungen ab Samstag
Stand: 11.06.21 15:47 Uhr
Im Zollernalbkreis liegt die Inzidenz bei 23,2 - und somit den fünften Tag in Folge unter 50. Deshalb treten ab Samstag, den 12.6., Lockerungen der Öffnungsstufe 3 in Kraft.
- Es dürfen sich bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre, Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus maximal 5 weiteren Haushalten hinzukommen. Das heißt, dass Kindergeburtstage im kleinen Kreis wieder möglich sind.
- · Die Gastronomie darf bis 1 Uhr öffnen.
- · Für den Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte entfallen Click & Meet sowie die Testpflicht. Ein gesteuerter Zutritt und Maske tragen sind jedoch weiterhin notwendig.
- · Bibliotheken, Archive, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen ohne Auflagen wieder öffnen.
- · CoronaVO Schule: An allen Schulen (neu: auch weiterführende und berufliche Schulen), Grundschulförderklassen und Schulkindergärten findet Unterricht im Regelbetrieb (Präsenzunterricht) unter Pandemiebedingungen statt. Das Abstandsgebot gilt für Schüler im Unterricht nicht. Masken- und Testpflicht gelten weiterhin.
Der Betrieb und Zutritt zu unter anderem folgenden Einrichtungen bzw. die Teilnahme an folgenden Angeboten und Aktivitäten ist wieder, jedoch nur nach Vorlage eines Test-, Impf-, oder Genesenennachweises, zulässig:
- · Sportanlagen und Sportstätten, Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbare Einrichtungen für den Freizeit- und Amateursport können wieder öffnen. Dies gilt für den organisierten Vereinssport sowie den allgemeinen Hochschulsport auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten.
- · Der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere der Schank- und Speisewirtschaften, einschließlich Shisha- und Raucherbars und der gastgewerblichen Einrichtungen im Sinne des § 25 Absatz 2 GastG, ist mit Begrenzung der Anzahl der zeitgleich anwesenden Kunden auf eine Person je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche innerhalb geschlossener Räume und ohne Beschränkung der Anzahl der Kunden auf zugehörigen Außenflächen gestattet.
- · Kulturveranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen sind mit bis zu 500 Teilnehmern im Freien oder 250 Teilnehmern innerhalb geschlossener Räume erlaubt.
- · Der Betrieb von Bädern und Saunen sowie vergleichbaren Einrichtungen ist allgemein gestattet.
Die entsprechende Öffentliche Bekanntmachung mit allen Lockerungen bzw. Regelungen sowie der Feststellung des Gesundheitsamtes, dass die Inzidenz den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschritten hat, ist auf der Homepage der Landkreisverwaltung eingestellt.
Zudem hat der Zollernalbkreis am Donnerstag, 10. Juni 2021 zum ersten Mal die Inzidenzmarke von 35 unterschritten. Sofern die sinkende Tendenz 5 Tage in Folge anhält, könnten gleich zu Beginn der neuen Woche erneut weitere Lockerungen verfügt werden. Hierzu zählen unter anderem der Wegfall der Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufe 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien stattfinden, zum Beispiel in der Außengastronomie.
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