"Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Eine hohe Wahlbeteiligung ist dabei wesentlich für die demokratische Legitimation des neuen Deutschen Bundestages", betont Bundeswahlleiter Georg Thiel. "Ich rufe deshalb alle Wahlberechtigten dazu auf, sich für unsere Demokratie einzusetzen und ihre Stimme bei der diesjährigen Bundestagswahl abzugeben", so Thiel.
"Die Teilnahme an der Wahl ist ihre wichtigste Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen, wie sich die Bundesrepublik Deutschland in den kommenden Jahren entwickelt. Mit Ihrer Stimmabgabe machen Sie von einem wesentlichen Grundrecht unserer Demokratie Gebrauch."
Hier hat die Bundesregierung Informationen wie die Bedeutung von Erst- und Zweitstimme zusammen gefasst. Wer noch unentschlossen ist, kann im Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung Positionen der Parteien mit den eigenen Meinungen zu verschiedenen Themen vergleichen.
RTF1 hat in seiner Mediathek alle Gespräche mit den Kandidatinnen und Kandidaten aus den Wahlkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb-Sigmaringen. Die Talks gibt es auch zum Anhören im Neckar-Alb-Podcast von RTF1.
Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch an der Bundestagswahl teilnehmen. Der zuständige Wahlraum für die Stimmabgabe kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Wer am Wahltag verhindert ist, konnte Briefwahl beantragen. In besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung) geht das auch noch bis zum Wahltag, dem 26. September 2021, bis 15:00 Uhr. Wer seinen Antrag im Wahlamt abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann noch im Wahlamt seine Stimme abgeben.
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