Landeslehrpreis Universität Tübingen | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Neue Corona-Regeln für Universitäten und Hochschulen

Stand: 25.11.21 11:11 Uhr

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung für den Studienbetrieb im Land geändert. Ziel sei es, den Präsenzbetrieb für die Studierenden so lange wie möglich aufrechterzuhalten.

Danach gilt ab sofort in allen Innenräumen der Hochschulen eine generelle Pflicht zum Tragen medizinischer Masken. Ab kommenden Montag gilt in allen Lehrveranstaltungen 2G, bei Laborpraktika, Prüfungen und in Bibliotheken 3G. Ebenso in den Mensen und Cafeterien.
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