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Karlsruhe:

Bundesverfassungsgericht: Bundesnotbremse mit Grundgesetz vereinbar

Stand: 30.11.21 16:21 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, der sogenannten Bundesnotbremse, zurückgewiesen.

Die Richter sehen die Beschränkungen als mit dem Grundgesetz vereinbar und verhältnismäßig an. Die Corona-Regelungen seien Teil eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Diese dienten dem Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems als überragend wichtigem Gemeinwohlbelangen.
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