Wilhelmstraße Reutlingen | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen:

Lokale Corona-Einschränkungen für RT drohen: Landkreis Reutlingen überschreitet Inzidenz von 500

Stand: 03.12.21 20:43 Uhr

Der Landkreis-Reutlingen hat den 7-Tage-Inzidenzwert von 500 gerissen: Der Wert lag am Freitag, 03.12.2021 bei 500,2. Sollte der Wert am Samstag, 4.12.2021, erneut mindestens bei 500 liegen, sieht die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg weitergehende lokale Beschränkungen vor.

Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Reutlingen hat den ersten Tag den Wert von 500 überschritten. Am Freitag, 3.12.2021, lag die 7-Tage-Inzidenz laut Landesgesundheitsamt bei 500,2. Sollte der Wert am Samstag, 4.12.2021, erneut mindestens bei 500 liegen, sieht die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (gültig ab 24.11.2021) weitergehende lokale Beschränkungen vor. Vorbehaltlich möglicher Änderungen durch die neue Corona-Verordnung, die noch am Freitag verkündet werden soll, würden diese Beschränkungen ab Sonntag, 5.12.2021, gelten.

Sofern die 7-Tages-Inzidenz von 500 an zwei Tagen infolge überschritten wird, gibt dies die Kreisverwaltung am Abend nach Veröffentlichung des Lageberichts des Landesgesundheitsamts ortsüblich bekannt. Zudem wird der Landkreis auf seinen Kanälen informieren, unter anderem auch über den Landkreisfunk. Bürgerinnen und Bürger können sich zu diesem anmelden und erhalten per Messenger-Dienst (Threema, Telegram) oder E-Mail aktuelle Meldungen des Landkreises. Mehr Informationen und Anmeldung zum Landkreisfunk stehen auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung: https://www.kreis-reutlingen.de/de/Aktuelles/landkreisfunk

Diese Informationen gelten vorbehaltlich möglicher Änderungen durch die neue Corona-Verordnung. Die neue Verordnung will das Land noch am Freitag, 3.12.2021, verkünden und soll am Samstag, 4.12.2021, in Kraft treten. Die Corona-Verordnung, die am 24. November 2021 in Kraft getreten ist, sieht als weitergehende lokale Beschränkungen unter anderem Ausgangsbeschränkungen für nicht genesene und nicht geimpfte Personen vor. Sie dürfen dann zwischen 21 und 5 Uhr die Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen.

Die Corona-Verordnung des Landes finden Sie unter: www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung

Quelle: PM Landratsamt Reutlingen

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