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Corona-Regeln:

Test für Geboosterte bei 2G+ laut Lauterbach verzichtbar

Stand: 07.12.21 07:45 Uhr

Der designierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat erstmals an der Videoschalte der Gesundheitsministerkonferenz teilgenommen. Er zeigte sich offen, bei 2G+ die Tests für Geboosterte zu streichen.

Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Montagabend bei der Videokonferenz: "Wir danken Jens Spahn für die gute Zusammenarbeit und das Engagement in den teils sehr turbulenten Pandemiejahren. Auch wenn wir uns nicht immer einig waren: Wir wissen, dass er sein Bestes getan hat, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und dabei viele Erfolge erreicht hat. Dafür gebührt ihm höchster Respekt und Anerkennung."

Holetschek weiter: „Ich freue mich auf gute Zusammenarbeit mit dem neuen Gesundheitsminister Karl Lauterbach! Mit ihm steht ein erfahrener Fachmann an der Spitze des Gesundheitsministeriums, der stets im Team Vorsicht und Umsicht war. Wir haben etliche Herausforderungen zu bewältigen, auch über die Pandemie hinaus. Gerade auch in der Pflege muss sich etwas bewegen!"

Der GMK-Vorsitzende fügte hinzu: "Wir haben heute mit Karl Lauterbach auch darüber gesprochen, ob die Testpflicht bei 2G+ für Geboosterte ab Tag 15 nach der Auffrischungsimpfung aufgehoben werden kann. Aus seiner Sicht besteht ein hervorragender Schutz nach zwei Wochen, sodass dies durchaus eine ernsthafte Option für alle Länder sein kann. Auch Bayern prüft diese Möglichkeit gerade."

Holetschek betonte: „Wir müssen die Auffrischungsimpfungen stark vorantreiben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zugesagt, eine Sonderlieferung BioNTech noch diese Woche auszuliefern. Das ist ein gutes Signal! Denn beispielsweise für Unter-30-Jährige ist nur dieser mRNA-Impfstoff empfohlen. Klar ist aber ebenfalls: Auch Moderna ist ein hervorragender Impfstoff."

Holetschek berichtete weiter: „Wir haben auch mit dem Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission (STIKO), Prof. Thomas Mertens, über die Kommunikation in der Pandemie und die Kinderimpfungen gesprochen. Wir brauchen rasch eine Empfehlung der STIKO für die Impfung der 5- bis 11-Jährigen, um den Eltern und Ärztinnen und Ärzten im Land Sicherheit zu geben. Die EU hat erste Lieferungen für den 13. Dezember angekündigt, daher begrüßen wir es, wenn eine Empfehlung davor ausgesprochen wird. Die STIKO hat eine Empfehlung noch in dieser Woche in Aussicht gestellt."

Auch Beschlüsse wurden heute gefasst. So wird das BMG gebeten, eine Rechtsänderung vorzubereiten, mit der die Verpflichtung zur Vorlage eines digital auslesbaren Impfnachweises (QR-Code) im Rahmen von Zutrittskontrollen zu Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten nach den Corona-Verordnungen der Länder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird.

Schutz vor Impfbuch-Fälschungen

Holetschek erklärte: "Das gelbe Impfbüchlein kann leicht gefälscht werden, daher setzen schon jetzt einige Länder nur auf QR-Codes bei Zugangsbeschränkungen. Ein solcher Code kann auch in ausgedruckter Form mitgeführt werden - wer kein Smartphone besitzt, kann also trotzdem zu Veranstaltungen oder Einrichtungen zugelassen werden, indem er den ausgedruckten QR-Code vorzeigt. Der Bund muss dieses Vorgehen nun auf eine rechtssichere Grundlage stellen. Überdies soll der Bund eine weitere Rechtsgrundlage schaffen, damit Anbieter, Veranstalter und Weitere dazu verpflichtet werden können, bei der Kontrolle von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen auch ein amtliches Ausweispapier vorgezeigt zu bekommen. So sollen Fälschungen weiter zurückgedrängt werden können."

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten überdies das BMG darum, die Coronavirus-Impfverordnung dahingehend zu ändern, dass die Länder auch über den 28. Februar 2022 hinaus Abrechnungen für erstattungsfähige Kosten einreichen können. Holetschek sagte: "Viele Bundesländer haben etliche Impfzentren, deren Kosten auch vom Bund erstattet werden. Wir gehen davon aus, dass einige Abrechnungen erst nach dem 28. Februar erfolgen können. Wir waren uns einig, dass starre Ausschlussfristen die mitten in der Auffrisch- und Impfkampagne fallen, nicht zielführend sind - und bitten den Bund darum, diese entweder auszusetzen oder bis zum Sommer zu verlängern. Klar ist: Die Länder dürfen nicht auf den Kosten sitzenbleiben! Bislang hat sich der Bund immer zur Kostenübernahme bekannt, daher sind wir zuversichtlich, dass der Bund auch hier die Länder und die Impfkampagne unterstützt."

Einig waren sich die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren auch in der Verurteilung des Fackelaufmarschs vor dem Haus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping am vergangenen Freitag. Der GMK-Vorsitzende kritisierte: „Solche Einschüchterungsversuche sind absolut inakzeptabel! Wir verurteilen ein solches Verhalten aufs Schärfste und sagen klar: Wir lassen uns durch Drohgebärden von Wirrköpfen nicht beirren."

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