Schüler im Unterricht | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Neue Regelungen an Schulen

Stand: 08.12.21 14:20 Uhr

Bislang haben Schülerinnen und Schüler ab sechs Jahren mit ihrem Schülerausweis beispielsweise bei 3G Zutritt erhalten. In den Weihnachtsferien ist das nicht mehr möglich. Das teilt die Landesregierung mit.

In dieser Zeit müssen Schüler einen Testnachweis oder einen Geimpft- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen. Nach den Ferien ist der Schülerausweis wieder gültig, allerdings für Schüler ab 12 Jahren nur noch befristet bis zum 31. Januar.

Außerdem können sich Schüler vom 20. bis zum 22. Dezember vom Präsenzunterricht beurlauben lassen und in selbstgewählte Quarantäne begeben.

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