Arbeiten im Urlaub | Bildquelle: Pixabay

Corona-Stornierungen:

Reisegutscheine nicht einfach verlängern, eher auszahlen lassen

Stand: 17.12.21 20:34 Uhr

Viele Reisende, die vor Ausbruch der Corona-Pandemie eine Pauschalreise gebucht hatten, haben nach Stornierung einen Gutschein vom Veranstalter erhalten. Vorsicht vor dem Angebot, diesen über Jahresende hinaus zu verlängern - Man muss einen entscheidenden Nachteil beachten:

Anstelle der sofortigen Erstattung haben Kunden oft einen Gutschein vom Veranstalter erhalten, wenn ihre vor Ausbruch der Corona-Pandemie gebuchte Pauschalreise storniert werden musste. Diese Gutscheine wurden staatlich abgesichert, damit im Falle einer Pleite des Reiseunternehmens kein Kunde am Ende mit leeren Händen dasteht. Da der Gutschein zum Jahresende ausläuft, bieten einige Reiseunternehmen nun eine Verlängerung des Gutscheins über 2021 hinaus an.

Hier ist Vorsicht geboten: Reisende sollten sich in solchen Fällen genau überlegen, ob sie eine Verlängerung des Gutscheins annehmen wollen oder eher auf eine Rückzahlung bestehen, die eigentlich innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf vorgeschrieben ist. Reisekunden, die aktuell keine Verwendung für ihren Gutschein haben, sollten laut ADAC aktiv auf eine zügige Rückzahlung der Kosten bestehen. Bei einer Verlängerung des Gutscheins entfällt die staatliche Absicherung gegen eine Insolvenz des Veranstalters.

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