Polizeiauto mit Blaulicht | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen:

Weitere Versammlungsverbote

Stand: 03.01.22 16:59 Uhr

Die Stadt und der Landkreis Reutlingen haben sechs Versammlungen verboten, die für diese Woche bis einschließlich Sonntag angemeldet waren.


Grund sind vorausgegangene Verstöße gegen das Infektionsgesetz sowie gegen das Versammlungsrecht bei ähnlichen Versammlungen. Die verbotenen Versammlungen tragen Namen wie „Maskenlos durch die Nacht", „I've been looking for freedom" oder „Versammlungsverbot für Polizist:innen". Der Landkreis Reutlingen weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass es im Kreisgebiet derzeit 106 bestätigte Omikron-Fälle gibt. Zuletzt mussten in den Kreiskliniken 31 an Corona erkrankte Personen stationär behandelt werden, 8 davon auf der Intensivstation.

 

Die Mitteilung in vollem Wortlaut:

Die Stadt Reutlingen und der Landkreis Reutlingen verbieten durch eine gemeinsame Allgemeinverfügung mehrere wöchentlich angemeldete Versammlungen im Zeitraum vom 4. bis 24. Januar 2022. Das Verbot gilt auch für Ersatzversammlungen und -ansammlungen im Stadtgebiet Reutlingen sowie für den Anruf hierzu. Grund für das Versammlungsverbot sind massive Verstöße gegen den Infektionsschutz sowie gegen das Versammlungsrecht durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorausgegangener Kundgebungen.

Nicht durchgeführt werden dürfen von 4. bis 24. Januar 2022 folgende wöchentlich angemeldete Versammlungen: Die ab Dienstag, 04.01.2022, angemeldete Versammlung zum Thema „Im Gedenken an 199.998 Jahre Menschheitsgeschichte: Maskenlos", die ab Mittwoch, 05.01.2022, angemeldete Versammlung zum Thema „Maskenlos durch die Nacht, spür' was Liebe mit uns macht", die ab Donnerstag, 06.01.2022, angemeldete Versammlung „Mehr Schutz für unsere Freund:innen und Helfer:innen! Versammlungsverbot für Polizist:innen! Jetzt!", die ab Freitag, 07.01.2022, angemeldete Versammlung zum Thema „I've been looking for freedom, I've been looking so long, I've been looking for freedom, still the search goes on" sowie die ab Sonntag, 09.01.2022, angemeldete Versammlung Thema „Solidarische Ungeimpfte für private Zusammenkünfte von Geimpften oder Genesenen mit 11 statt 10 Personen". Das Versammlungsverbot gilt außerdem für die ursprünglich für Samstage angemeldeten und zwischenzeitlich abgesagten Versammlungen zum Thema „Freiheit, Wahrheit, Selbstbestimmung" sowie für Ersatzversammlungen und -ansammlungen in der Zeit vom 4. Januar bis einschließlich 24. Januar 2022 im Stadtgebiet von Reutlingen. Verboten sind damit insbesondere auch alle im Zusammenhang mit „Montagsspaziergängen" oder „Spaziergängen" stehende Versammlungen oder Ansammlungen, die nicht angemeldet und nicht behördlich bestätigt wurden.

In Baden-Württemberg sowie im Landkreis Reutlingen befindet sich die Anzahl der Neuinfektionen weiterhin auf hohem Niveau und die Belastung der Intensivstationen durch die Vielzahl schwer erkrankter COVID-19-Patienten bleibt hoch. Auch in den Kreiskliniken Reutlingen ist die Situation aufgrund behandlungsbedürftiger Coronapatienten weiterhin angespannt. Zuletzt mussten hier 31 an Corona erkrankte Personen stationär behandelt werden, davon acht Personen auf der Intensivstation. Besonders besorgniserregend ist der Umstand, dass im Landkreis Reutlingen bereits insgesamt 106 Fälle der neuen Virusvariante VOC B.1.1.529 („Omikron") festgestellt wurden. Die ersten beiden Fälle waren am 16. Dezember 2021 bekanntgeworden. In den nächsten Wochen wird in ganz Deutschland mit einer starken Zunahme von Infektionen mit der leichter übertragbaren „Omikron"-Variante gerechnet.

Hygiene- und Abstandsregeln bei größeren Menschenansammlungen sind folglich weiterhin erforderlich. Sofern bei bestimmten Versammlungen nicht nur im Einzelfall, sondern ganz bewusst gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Regelungen des Infektionsschutzes verstoßen wird, wird der Behörde die Möglichkeit genommen, über Auflagen eine sichere Versammlung zu gewährleisten. In einem solchen Falle verbleibt nur die Möglichkeit, Versammlungen zu verbieten, damit diese nicht zum Ansteckungsherd für viele Teilnehmer, aber auch unbeteiligte Dritte werden.

Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, das jedoch nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten seitens der Versammlungsorganisatoren und -teilnehmer verbunden ist. Versammlungen, die ordentlich angemeldet werden und verlässlich die Auflagen einhalten, sind selbstverständlich weiterhin möglich.

Auf den Internetseiten der Stadt Reutlingen und des Landkreises wurde die Allgemeinverfügung am Montag, 3. Januar 2022, bekanntgemacht. Das Versammlungsverbot gilt bis einschließlich Montag, 24. Januar 2022, soweit die Allgemeinverfügung - zum Beispiel aufgrund massiv sinkender Infektionszahlen - nicht zuvor aufgehoben wird.

WERBUNG:



Seitenanzeige: