Karlsruhe:
Bundesverfassungsgericht: Entlastung für Familien bei Pflegeversicherung
Stand: 25.05.22 14:43 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Klage dreier Elternpaare zugestimmt, aus deren Sicht Familien mit mehreren Kindern bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung im Nachteil seien.
Jetzt muss der Gesetzgeber nachbessern und nach der Kinderzahl beitragspflichtiger Zahler differenzieren. Spätestens ab Juli kommenden Jahres sollen Familien entlastet werden. Schon mit zwei Kindern, so das Gericht, würde das System der Pflegeversicherung die Nachteile einzahlender Eltern nicht genügend ausgleichen. Diese hätten schließlich meist Mehrkosten dadurch, dass ein Elternteil im Beruf oftmals zurückstecken müsse.
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