Der Schutz der Kfz-Versicherung bleibt zwar erhalten, wenn jemand am Steuer sitzt, der der Versicherung nicht gemeldet ist. Doch im Schadenfall droht dann eine Beitragsnachzahlung und unter Umständen sogar eine Vertragsstrafe.
Der Ärger und die finanziellen Folgen lassen sich leicht vermeiden: Wer sein Auto ausnahmsweise an jemanden verleihen will, der nicht als Fahrer im Versicherungsvertrag eingetragen ist, sollte einfach seine Versicherung kontaktieren. Der Fahrerkreis lässt sich in der Regel problemlos für einige Tage oder Wochen erweitern. Oft kostet das nur eine geringe Gebühr.
Für Fahrten ins Ausland empfiehlt die ADAC Autoversicherung, einen Auslandsschadenschutz in die Kfz-Versicherung einzuschließen. Durch diesen zusätzlichen Schutz übernimmt der Versicherer bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland die komplette Schadenabwicklung.
So muss man sich nicht mit dem ausländischen Versicherer des Unfallgegners auseinandersetzen und womöglich lange auf sein Geld warten. Zudem können alle Ansprüche - vom Schmerzensgeld über die Wertminderung bis zum Mietwagen - nach deutschen Standards geltend gemacht werden.
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