ausgetrocknetes Flussbett | Bildquelle: Roland Steck

Landkreis Reutlingen:

Niedrigwasser: Entnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Stand: 08.08.22 11:28 Uhr

Wegen der derzeitigen lange anhaltenden Trockenheit hat der Landkreis Reutlingen die Wasserentnahme aus allen öffentlichen oberirdischen Gewässern verboten.


Der Grund: Fließt noch weniger Wasser als jetzt, kann das die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigen. Von dem Verbot betroffen sind nicht nur Pumpen sondern auch das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, auch in geringen Mengen. Davon ausgenommen sind lediglich der Neckar, die Erms, die Echaz, die Große Lauter ab Gomadingen, die Zwiefalter Aach und der Kesselbach.
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