Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 6. Juli dieses Jahres, sollen Geflüchtete, die seit fünf Jahren hier leben und arbeiten, das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Andere Bundesländer hätten bereits eine Vorgriffsregelung erlassen, die bis zur Einführung des Gesetztes gilt und verhindern soll, dass geflüchtete Menschen, die mit hoher Sicherheit unter dieses Chancen-Aufenthaltsrecht fallen würden, zurückgeschickt werden.
Poreski und Holmberg fordern auch für Baden-Württemberg eine solche Vorgriffsregelung. Weiter erwarten die Abgeordneten, dass das Justizministerium und die Ausländerbehörden ab sofort auf die Abschiebung von sozial und auf dem Arbeitsmarkt integrierten Geflüchteten verzichten.