„Die Kommission hat hier glaube ich einen guten und auch machbaren Vorschlag entwickelt", sagte die Vorsitzenden des Gremiums, Prof. Dr. Veronika Grimm, die auch Mitglied des Sachverständigenrats der Bundesregierung zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist. Es sei Schnelligkeit geboten gewesen, um die „massiven Belastungen" abzufedern. Daher gäbe es die beiden Stufen.
Für die Industrie soll die Gaspreisbremse bereits ab Januar 2023 gelten. Insgesamt beläuft sich das Entlastungsvolumen durch diese Vorschläge auf rund 96 Milliarden Euro. Für die Industrie wird vorgeschlagen, dass diese für 70 Prozent ihres Verbrauchs des Jahres 2021 einen festen Beschaffungspreis von 7 Cent pro kWh und für den Verbrauch, der darüber hinausgeht, die üblichen Marktpreise zahlen soll.
Die Maßnahmen sollen entlasten, aber gleichzeitig auch Anreize zum Sparen von Gas und Wärme setzen. Für Privathaushalte und kleinere und mittlere Unternehmen würden sich die Entlastungen während des Zeitraums bis April 2024 auf insgesamt rund 71 Milliarden Euro belaufen, für die Industrie auf 25 Milliarden.
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