Unfall Pliezhausen | Bildquelle: RTF.1

KFZ:

Versicherungswechsel auch nach Ende November möglich

Stand: 20.10.22 11:54 Uhr

Alle Jahre wieder - werden bis zum 30. November viele Autoversicherungen gekündigt. Wer sich rechtzeitig informiert und die alte Versicherung zum Stichtag gekündigt hat, kann ab dem 1. Januar des Folgejahres die besseren Leistungen eines anderen Versicherers in Anspruch nehmen.

Was viele nicht wissen: Der 30. November wird zwar immer wieder kommuniziert, ein Versicherungswechsel ist aber auch zu anderen Zeitpunkten möglich. Details kennt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen: „Auch nach einer Beitragserhöhung, einem Schadensereignis oder einem Fahrzeugwechsel haben Autobesitzerinnen und -besitzer das Recht, sich für eine andere Versicherung zu entscheiden. Tritt eines dieser Ereignisse auf, lohnt es sich, die Leistungen der alten Versicherung zeitnah auf den Prüfstand zu stellen. Dann ist eine Kündigung auch unterjährig möglich."

Denn nicht nur die Fahrzeuge, sondern auch die Kfz-Versicherungen entwickeln sich schnell weiter. Insbesondere wegen der zunehmenden Zahl an Elektroautos ist es wichtig, auf einen umfassenden Schutz im Bereich der E-Mobilität zu achten.

Bei flexiblen Tarifen mit sinnvollen Kombinationsmöglichkeiten im Baukasten-Prinzip zahlen die Versicherungsnehmenden nur für das, was sie tatsächlich brauchen. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung kann mit zusätzlichen Leistungen individuell aufgestockt werden. Mit der Leistungsupdate-Garantie werden bestehende Verträge automatisch aufgewertet, wenn sich Verbesserungen ergeben sollten.

Ebenfalls wichtig: Wer den Versicherer wechseln möchte, sollte zunächst einen neuen Vertrag abschließen und erst danach den alten Vertrag kündigen, damit lückenloser Versicherungsschutz besteht. Die Kündigung muss schriftlich und am besten per Einschreiben bis spätestens 30. November bei der alten Versicherung eingegangen sein.

(txn)

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