Kontrolliert wurden etwa 3.000 Betriebe in den Bereichen Erzeugung, Produktion und Vertrieb von Waren.
In den meisten Fällen ging es um geringfügige Hygienemängel, ungenügende Eigenkontrolle oder fehlerhafte Kennzeichnungen. Nur in zwei von hundert Fällen mussten die Behörden zu Sanktionen greifen: So verhängten sie 53 mal Bußgelder und leiteten in zehn Fällen sogar Strafverfahren ein.
So wurde in einer Gaststätte Putenfleisch entdeckt, das nicht mehr verzehrt werden konnte. In einer weiteren Gaststätte gab es gravierende Hygienemängel, unter anderem eingemachte Lebensmittel mit Schimmelansatz.