"Eine eigene Versicherung ist für fachgerecht installierte Balkon-Anlagen in vielen Fällen nicht notwendig, da diese über bereits bestehende Policen abgesichert sind", sagt Cornelia Flörcks von der R+V Versicherung. Eine Rückfrage bei der Versicherung, was genau eingeschlossen ist, ist aber empfehlenswert. Zwischen 500 und 1000 Euro kosten solche kleinen Solaranlagen. Versorgt das Balkonkraftwerk nur die jeweilige Wohnung, gehört sie zum Hausrat und damit in die entsprechende Versicherung. Speist der Strom das gesamte Haus, kommt die Wohngebäudeversicherung zum Tragen.
Voraussetzung ist aber, dass die Anlage fest am Gebäude installiert ist. Steht die Solaranlage draußen im Garten, besteht laut R+V-Expertin Flörcks kein Versicherungsschutz für das Balkonkraftwerk über die Wohngebäudeversicherung.
In der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung sind die jeweils vereinbarten Gefahren abgedeckt, beispielsweise Sturm- und Hagelschäden. Bei beiden Versicherungsverträgen lassen sich weitere Naturgefahren und Überspannungsschäden durch Blitz einschließen.
Auch gegen Beschädigung durch Vandalen, gegen Diebstahl und Graffiti-Schmierereien kann man sein Balkonkraftwerk versichern. Diese Fälle können in die Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden, sagt Flörcks. Technische Defekte und Ertragsausfälle sind jedoch bei beiden Versicherungen nicht abgedeckt.
Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn anderen durch die Balkon-Solaranlage ein Schaden entsteht - etwa Schäden am Haus des Vermieters oder an einem geparkten Auto, sollten sich Teile lösen. Je nach Wohnsituation und Eigentumsverhältnis gibt es hierbei zwei Möglichkeiten: Mieterinnen und Mieter können dies über ihre Privathaftpflichtversicherung absichern, Eigentümerinnen und Eigentümer über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
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