Die Beiden seien Geschäftsführer eines Pflegedienstes und hätten falsche Rechnungen ausgestellt. Dadurch hätten sie ungerechtfertigte Zahlungen von mehreren gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von fast 500.000 Euro erhalten.
Konkret sollen die Angeklagten in 49 Fällen Pflegeleistungen abgerechnet haben, die nicht erbracht wurden. So sollen anders als angegeben die Pflegeleistungen nicht von staatlich anerkanntem Fachpersonal erbracht worden sein. Außerdem wird ihnen vorgeworfen, den vorgesehenen Versorgungsschlüssel nicht eingehalten zu haben.