Geklagt hatten die bayerische Staatsregierung, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Partei Die Linke. Sie wandten sich vor allem gegen zwei neue Regelungen.
Die erste betraf das Zweistimmendeckungsverfahren. Heißt: Wer seinen Wahlkreis gewinnt, kommt nicht automatisch in den Bundestag sondern nur dann, wenn es das Zweitstimmenergebnis der Partei zulässt. Diese Regelung ist nach den Karlsruher Richtern verfassungsgemäß.
Die zweite Regelung besagt: Parteien mit weniger als 5 Prozent der Stimmen kommen nicht in den Bundestag, auch dann nicht wenn sie mindestens drei Direktmandate erhalten haben. Diese harte 5%-Hürde ist laut Gericht verfassungswidrig und wurde gekippt. Nach dem Urteil gilt weiterhin: Parteien mit mindestens drei Direktmandaten ziehen in den Bundestag ein.