Eine Larve des Eichen-Buntkäfers, eine vom Aussterben bedrohte Art. Gefunden und mit der Kamera eingefangen an diesem Baum einer Streuobstwiese bei Reutlingen-Degerschlacht. Er sieht zwar abgestorben aus, doch in ihm ist noch Leben.
An einem anderen Baum hat der Specht mehrere Höhlen geschaffen. Spechthöhlen sind erkennbar an ihrer kreisrunden Form. Im Gegensatz zur Asthöhle. Sie ist entstanden, weil ein Ast abgefallen ist. Baumhöhlen bieten Unterschlupf, beispielsweise für Hornissen oder Fledermäuse. Wer genau hinschaut, entdeckt: Die Streuobstwiese ist voller Leben.
David Horle vom Fachgebiet Natur-, Arten und Bodenschutz der Stadt Reutlingen: "Das Grundnahrungsmittel hier ist nicht nur das Grünland, das Gras, sondern vor allem eben auch die Bäume. Das fängt mit dem Totholz an, das zieht entsprechend Insekten an, die Pflanzen fressen, das wiederum zieht Insekten an, die die anderen Insekten fressen, so gesehen, was wiederum größere Kleinsäuger anlockt."
Der ganze Kreislauf des Lebens kann hier also beobachtet werden. Deshalb sind Streuobstwiesen geschützt. Ab einer Größe von tausendfünfhundert Quadratmetern müssen sie erhalten werden.
"Dass sie eben in ihrer Funktionalität so bleiben, wie sie sind. Also dass sie weder weniger artenreich werden durch zu intensive Nutzung, noch eben verbuschen, weil man sie gar nicht mehr nutzt", sagt Kathrin Reichenecker, Leiterin des Fachgebiets Natur-, Arten- und Bodenschutz der Stadt Reutlingen.
Schützen durch Nützen, heißt also die Devise. Das fängt mit dem Gras an. Besitzer oder Pächter sollten es idealerweise zweimal im Jahr mähen – oder eben beweiden. Aber auch die Bäume selber brauchen Pflege.
"Ein Apfelbaum ist ein Kulturgut", sagt David Horle. "Es ist keine natürlich entstandene Art, sie wurde gezüchtet vom Menschen, und klar, die Apfelbäume sind ganz besonders auf Baumschnitt angewiesen, sie müssen in der dauerhaften Pflege bleiben, sonst vergreisen sie, veralten, brechen irgendwann auch zusammen."
Der richtige Obstbaumschnitt kann eine solche Vergreisung verhindern. Und wenn ein Baum gar nicht mehr zu retten ist, soll er durch eine Neupflanzung ersetzt werden. Ein leidiges Thema, mit dem Streuobstwiesenbesitzer immer wieder zu tun haben, wenn auch nicht hier in Degerschlacht, sind Misteln. Sie stehen nicht mehr unter Naturschutz. Streuobstwiesenbesitzer sind aufgefordert, sie zu entfernen.
David Horle: "Misteln sind quasi ein Stück weit auch eine Folge von der mittlerweile leider immer weniger durchgeführten Pflege, Misteln sind Halbschmarotzer, die sich auf dem Baum ansiedeln, sind zwar grün, betreiben Photosynthese, aber zapfen den Baum eben auch an und entziehen ihm Nährstoffe." Deshalb, so Horle, sollten Misteln auf jeden Fall bekämpft werden.
„Eigentum verpflichtet", heißt es im Grundgesetz. Für die Eigentümer von Streuobstwiesen gilt das ganz besonders. Sie sind gefordert. Damit dieser einzigartige Lebensraum erhalten bleibt – für die Tiere, die dort zu Hause sind.
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