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Ashwagandha:

Institut rät zur Vorsicht bei Schlafbeeren-Präparaten

Stand: 23.09.24 11:34 Uhr

Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät von Schlafbeeren-Präparaten (Ashwagandha) ab, die beim Einschlafen helfen oder zur Leistungssteigerung beitragen sollen. Insbesondere Kinder, Schwangere und Stillende sowie Personen mit einer Leber-Erkrankung sollten verzichten.

Nahrungsergänzungsmittel mit Zubereitungen von Ashwagandha, im Deutschen auch als Schlafbeere, indischer Ginseng oder Winterkirsche bezeichnet, sind im herkömmlichen Handel und auch im Internet als Pulver, Kapseln, Tropfen oder Tee erhältlich. Sie werden von den Herstellern mit vermeintlichen gesundheitlichen Wirkungen beworben, zum Beispiel zur Leistungssteigerung, zum besseren Einschlafen oder gegen Stress. Allerdings seien die versprochenen positiven Wirkungen wissenschaftlich nicht belegt und die gesundheitlichen Risiken, die mit der Einnahme dieser Pflanzenzubereitungen verbunden sein können, bisher nicht gut untersucht.

Mit Blick auf die momentan verfügbaren Erkenntnisse empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) insbesondere Kindern, Schwangeren und Stillenden sowie Personen mit einer bestehenden oder früheren Erkrankung der Leber keine Ashwagandha-Präparate einzunehmen. Aufgrund mangelnder Daten und Kenntnislücken rät das BfR auch anderen Teilen der Allgemeinbevölkerung zur Zurückhaltung bei der Einnahme dieser Mittel. In den vorliegenden Studien mit Menschen wurden vor allem mögliche Nutzen von Ashwagandha-Präparaten untersucht, eventuelle unerwünschte Wirkungen wurden dagegen nicht systematisch erfasst. Zu berichteten Akutfolgen der Einnahme von Präparaten mit Ashwagandha zählen Beschwerden des Verdauungstraktes wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall sowie Benommenheit, Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit und Hautausschläge.

Zudem gibt es Hinweise darauf, dass die Präparate das Immunsystem sowie das endokrine System (Effekte auf den Cortisol- und Blutzuckerspiegel, Schilddrüsen- und Sexualhormone) beeinflussen können. Fallberichte über Leberschäden, die möglicherweise mit dem Verzehr von Ashwagandha-haltigen Präparaten in Zusammenhang stehen, geben aus Sicht der Risikobewertung Anlass zu besonderer Vorsicht. Eine abschließende Risikobewertung und präzisere Aussagen zu gesundheitlichen Risiken lässt die Datenlage derzeit allerdings nicht zu. Auch ein Richtwert für eine gesundheitlich unbedenkliche Aufnahmemenge konnte auf Basis der vorliegenden Datenlage bisher nicht abgeleitet werden.

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