Teilweise deutlich ändert sich die Steuerlast für die Eigentümer von Immobilien ab dem Jahr 2025. Das ist eine Folge der Grundsteuerreform, die ab dem kommenden Jahr in Kraft tritt.
Damit die Höhe der Grundsteuereinnahmen für die Städte und Gemeinden aufkommensneutral bleibt – also keine Kosten verursacht – können diese die Hebesätze für die Grundsteuer A und B anpassen.
"Zum einen können wir allen Grundsteuerzahlern versichern: Die Stadt will sich an der Reform nicht bereichern. Der Steuersatz wird auf 270 Prozent abgesenkt und das Ziel dabei ist es, dass wir genauso viel Steuer einnehmen wie dieses Jahr" sagte Oberbürgermeister Boris Palmer.
Die genannten 270 Prozent beziehen sich dabei auf die Grundsteuer B, die für alle betrieblichen und privaten Grundstücke gilt. Dazu kommt die sogenannte Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die neue Grundsteuer C.
"Für die Grundsteuer A wird ein Hebesatz in Höhe von 480 Prozent gelten, für die Grundsteuer B 270 Prozent und für die Grundsteuer C 540 Prozent" so die Leiterin der Fachabteilung Steuern, Kristina Krasman.
Die neuen Hebesätze können sich für Immobilienbesitzer deshalb ganz unterschiedlich auswirken. So könnte eine Eigentumswohnung im Gebiet Loretto deutlich weniger kosten als bisher, während die Kosten für ein unbebautes baurfeies Grundstück deutlich steigen.
Den eigenen Hebesatz für die Grundsteuer C hat Tübingen als erste Stadt in Baden-Württemberg geplant. So will die Stadt zum einen zusätzliche Kosten verhindern.
"Zum anderen aber wollen wir die Möglichkeit nutzen, durch die Grundsteuer C unbebaute Grundstücke teurer zu machen. Hier verdoppelt sich der Steuersatz nochmals gegenüber bebauten Grundstücken, und damit wollen wir rund 300 Baulücken zu Wohnbauten machen. Wir hoffen, dass die Eigentümer dann verkaufen oder selbst bauen" so Palmer.
Zunächst einmal müssen die Vorschläge zur Änderung der Hebesätze aber dem Verwaltungsausschuss des Tübinger Gemeinderats vorgestellt werden, was am 11. November passiert.
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