Ursprünglich sollten nur Vertreter der in Fraktionsstärke im Bundestag sitzenden Parteien daran teilnehmen. Neben dem Recht der Bewerber auf gleiche Chancen bei Wettbewerb um die Wählerstimmen führte das Gericht auch die Erfolgsaussichten des BSW bei der bevorstehenden Bundestagswahl an und die Tatsache, dass die noch junge Partei mittlerweile in zwei Landtagen vertreten sei.
Jessica Tatti begrüßte die Entscheidung. Die Wähler könnten sich jetzt ein eigenes Bild im Vergleich der Parteien und Kandidaten machen. Sie freue sich auf die Veranstaltung.