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Nebenwohnungen:

Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen: Beitragsservice verschickt erste Befreiungs-Bescheide

Stand: 09.10.18 22:10 Uhr

Die ersten Befreiungsbescheide vom Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen sind da: Fast zweieinhalb Monate nach dem jüngsten Verfassungsgerichtsurteil verschickt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die ersten Befreiungsbescheide: Besitzer von Zweitwohnungen müssen nur noch für die Erstwohnung Rundfunkgebühren zahlen. Aktiv werden müssen die Zweitwohnungsbesitzer allerdings selbst.

Der 19. Juli 2018 war der Tag der Tage: An jenem Donnerstag gab das Bundesverfassungsgericht seine mit Spannung erwartete Entscheidung über die Rundfunkgebühren für Zweitwohnungen bekannt. Diese seien, so urteilte das Bundesverfassungsgericht, schlicht verfassungswidrig. Manch einer konnte es kaum erwarten und versandte per E-Mail oder per Fax  noch am selben Tag - oder in derselben Nacht - ein Schreiben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Selbstformuliert. Denn Anträge auf Befreiung von der Zweitwohnungssteuer waren auf der Homepage des Beitragsservice noch nicht zu finden.

Knapp zweieinhalb Monate später: kommt Post: "Vielen Dank für Ihr Schreiben." antwortet der Beitragsservice mit Datum 28.09.2018 einem der Antragsteller auf seine "Nachricht vom 19.07.2018": "Sie stellen einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung." Dann kommt der Beitragsservice auf den Punkt: "Aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung." Der Antragsteller werde "deshalb ab 01.07.2018 unbefristet" von seiner Rundfunbeitragspflicht für seine Nebenwohnung befreit.

Belehrungen dürfen natürlich nicht fehlen. So heißt es weiter: "Diese unbefristete Befreiung gilt, solange die Voraussetzungen unverändert bestehen und " -,  hofft die Gebühreneinzugszentrale der Öffentlich-Rechtlichen auf eine spätere Schützenhilfe durch den Gesetzgeber -, "vorbehaltlich einer anderweitigen gesetzlichen Neuregelung".

Die Befreiung gelte außerdem "nur für die Antragstellerin  oder den Antragsteller selbst". Denn: "Sollten andere volljährige Bewohnerinnen und Bewohner in dieser Nebenwohnung existieren", bestehe für diese "die Verpflichtung, dem Beitragsservice .. dies mitzuteilen, um die Prüfung der jeweiligen Beitragspflicht zu ermöglichen." Man bitte darum, "etwaige weitere Bewohnerinnen und Bewohner auf diesen Umstand" hinzuweisen.

Das bislang separate Beitragskonto der Nebenwohnung habe der Beitragsservice abgemeldet. Künftig würden Haupt- und Nebenwohnung nur noch unter einer Beitragsnummer geführt.

Mangels verfügbarer vorformulierter Formulare hatte der Antragsteller seinen schriftlichen Antrag  an den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln", "Vorab per Fax an: 01806 999 555 01" gerichtet und wie folgt begründet: "Ich beantrage hiermit die Befreiung von der Rundfunkgebühr für meine Zweitwohnung in [...] Begründung: Ich zahle die Rundfunkgebühr bereits für meine Erstwohnung in [..] Gemäß dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit der Zweitwohnungsgebühr ist ein Antrag auf Befreiung ab sofort möglich."

Erstveröffentlichung:02.10.2018-20:46. Stand: 02.10.2018-20:54 / 09.10.2018-22:08

 

Tags: #Rundfunkgebühr #Zweitwohnung #GEZ  #Befreiung #Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

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