Balkonkraftwerk an einem Balkon | Bildquelle: energieasy.de

Solarstrom:

Behörde kassiert Höhenvorgaben für Balkonkraftwerke

Stand: 28.11.23 17:07 Uhr

Vereinfachung für Balkonkraftwerke noch vor den gesetzlichen Neuregelungen: Auch in höheren Stockwerken sind keine speziellen Solarmodule mehr nötig. Damit wird kostenloser Sonnenstrom aus den immer beliebter werdenden Mini-Photovoltaikanlagen noch unkomplizierter.

Die zuständige technische Behörde will keinen Nachweis mehr, dass Solarmodule für Balkonkraftwerke sicher verwendbar sind. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat laut dem Balkonkraftwerk-Ratgeber energieasy.de präzisiert, dass die Module von Balkonkraftwerken keine Bauprodukte im Sinne der Musterbauordnung und deren Anforderungen sind. Begründung: Die Module würden nicht dauerhaft eingebaut, ihre Verbindung zum Stromkreis werde "durch das einfache Ziehen des Steckers wieder gelöst". Beim Auszug könne die Anlage "vom Balkon einfach und ohne großen Aufwand abmontiert werden". Diese Haltung wurde inzwischen auch von der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz bestätigt. Das DIBt betont jedoch, dass die Halterung, an der man eine Steckersolaranlage befestigt, dafür geeignet sein muss, etwa mit Blick auf Windlasten.

Diese Klarstellung nimmt vielen bestehenden und künftigen Balkonkraftwerk-Besitzern eine große Unsicherheit. Denn bislang liest man oft bei Shops und Hausverwaltungen, die gängigen Glas-Folien-Module dürften nur bis zu einer Höhe von vier Metern (inkl. Modulmaß) über so genannten Verkehrsflächen montiert werden, auf denen sich Personen aufhalten könnten. Weiter oben solle man zu Kunststoffmodulen oder robusteren Glas-Glas-Modulen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) greifen. Da das Deutsche Institut für Bautechnik eben jene Zulassungen erteilt, ist sein Wort entscheidend. Es stellt klar: Erst wenn die Module selbst eine Funktion für das Gebäude erfüllen, etwa als Balkonbrüstung, sind sie ein Bauprodukt nach § 2 Abs. 10 Nr. 1 Musterbauordnung. Bauprodukte sind laut dem Regelwerk "Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden".

Voraussichtlich zu Jahresbeginn 2024 steht mit einer Gesetzesänderung eine weitere Erleichterung für Balkonkraftwerke an: Dann soll das Solarpaket I in Kraft treten. Käufer von Balkonkraftwerken müssen diese künftig laut Entwurf nur noch bei der Bundesnetzagentur anmelden, nicht mehr beim Netzbetreiber. Man darf sie künftig auch mit einem älteren Stromzähler betreiben und die Mini-Solaranlagen dürfen mehr Leistung haben: Die Grenze soll von jetzt 600 Watt auf 800 Watt erhöht werden. Bis zu diesem Wert darf jeder ohne Elektriker eine Mini-Solaranlage montieren oder aufstellen. Auch im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht sollen Vereinfachungen zugunsten von Balkonkraftwerken kommen.

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