Handwerkskammer RT | Bildquelle: RTF.1

Handwerkskammer Reutlingen:

Wöchentliche Abrufzeit schriftlich festhalten

Stand: 02.03.24 10:59 Uhr

Die Handwerkskammer Reutlingen empfiehlt ihren Mitgliedsbetrieben, die wöchentliche Arbeitszeit bei Arbeit auf Abruf schriftlich festzuhalten.

Fehle eine solche Regelung, gilt per Gesetz eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Weder aus dem Abrufverhalten des Arbeitgebers noch aus der Bereitschaft des Arbeitnehmers könne darauf geschlossen werden, dass sie dauerhaft einen höheren Arbeitsumfang eingehen wollten. Wer Fragen hat, kann sich an die Rechtsabteilung der HWK wenden (Telefon: 07121/2412-230 oder recht@hwk-reutlingen.de).
WERBUNG:



Seitenanzeige: