Coronavirus Hygiene | Bildquelle: Bild von mohamed Hassan auf Pixabay

Baden-Württemberg:

Neue Corona-Verordung - Was ab morgen gilt

Stand: 15.08.21 12:20 Uhr

Ab Montag gilt in Baden-Württemberg die 10. Corona-Verordung. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen nun die allermeisten Beschränkungen. Außerdem gibt es die bisherigen vier Inzidenzstufen in Baden-Württemberg dann nicht mehr.


Erhalten bleibt die Maskenpflicht in ihrer bisherigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – außer im privaten Bereich - und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Auch die Hygieneregeln und die Erfassung der Kontaktdaten bleiben bestehen. In Schulen wird weiterhin kostenlos und engmaschig getestet.

Für nicht geimpfte Personen gilt das Vorzeigen eines negativen Antigenschnelltest oder für bestimmte Bereiche wie etwa Discotheken ein negativer PCR-Test. Ab dem 11. Oktober werden diese Testungen kostenpflichtig.

Die komplette Corona-Verordung finden Sie unter www.baden-wuerttemberg.de.

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