Die Nutzung von Daten der Luca App war unter anderem nach dem Infektionsschutzgesetz aus datenschutzrechtlichen Gründen für eine Strafverfolgung nicht zulässig, so die Piratenpartei, und wurde zudem von der Landesregierung explizit abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft Mainz behauptet der Partei zufolge, dass dieses Vorgehen aufgrund einer fehlerhaften Bewertung des Infektionsschutzgesetzes ihrerseits erfolgt wäre, ohne zu erklären, wieso sie trotz anderslautender Gesetzestexte und politischer Aussagen zu dieser Bewertung gekommen ist.
Die Luca App sei mit datenschutzrechtlichen Mängeln, Softwarepannen sowie einer extrem geringe Nutzung zur Kontaktverfolgung aufgefallen, so die Piratenpartei. Gerade der Hinweis auf den mangelnden Datenschutz sei seitens der Staatskanzlei damit beiseite gewischt worden, dass die Daten auf einem deutschen Server lägen und nur bei Infektionen von den Gesundheitsämtern entschlüsselt werden könnten. Letzterer Aussage widersprach das Vorgehen der Mainzer Polizei.
Die Piratenpartei warnt seit längerer Zeit vor Mängeln der Luca App und der damit verbundenen Datensammelwut, die bei Behörden Begehrlichkeiten wecke.
Die Piratenpartei in Rheinland Pfalz fordert daher, die Luca-App nicht weiter einzusetzen. 0Die Kosten dafür stünden in keinerlei Relation zu dem bisherigen Nutzen, zudem würden durch die Datensammlung Begehrlichkeiten seitens der Behörden geweckt, die nicht mit dem Grundgesetz und einem rechtsstaatlichen Verständnis vereinbar sind.
Mit der Corona Warn App stehe längst eine weit verbreitete, lizenzfrei nutzbare, offene und datenschutztechnisch unbedenkliche Alternative mit wesentlich höherem Funktionsumfang zur Verfügung.
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