Der Angeklagte soll auf zwei Passanten mit einem Steakmesser eingestochen haben, als diese ihn zum Verlassen einer Örtlichkeit aufgefordert hatten. Ein Geschädigter erlitt dabei eine Schnittverletzung am Bauch, der andere wurde fünf Mal im Oberkörper und Gesäßbereich getroffen. Ein Stich verletzte dabei seine Leber.
Der Angeklagte leidet unter einer paranoiden Schizophrenie. Insgesamt sind fünf Verhandlungstermine angesetzt. Der Angeklagte sitzt derzeit in der JVA Tübingen.