Täterseitig agieren oft mehrere Anrufende. Sie übergeben sich gegenseitig das Gespräch und spielen den Geschädigten so ein reales und aktuelles Geschehen vor. Zu Beginn führt oft ein vermeintliches Familienmitglied mit weinerlicher Stimme das Gespräch, um im Anschluss das Telefonat an einen weiteren Täter zu übergeben, der sich beispielweise als Polizeibeamter oder Staatsanwalt ausgibt. Die Betrüger nutzen diesen Schockmoment aus und setzen ihre Opfer auch unter zeitlichen Druck, um sie zu unüberlegten Handlungen zu drängen. Die Anrufer binden die Opfer durch permanente Telefonkontakte an sich und verhindern damit gleichzeitig eine Kontaktaufnahme der Betroffenen zu tatsächlichen Verwandten oder der Polizei.
Bei diesen Schockanrufen werden Beträge von bis zu 100.000 Euro gefordert. Geht ein Opfer darauf ein, erscheint ein Abholer vor Ort oder das Opfer wird zu einem Übergabeort gelotst. Während dieser Übergabephase wirkt ein Anrufer häufig erneut auf das Opfer ein. Sobald die Vermögenswerte übergeben sind, beenden die Täter das Gespräch.
Das Bundeskriminalamt rät:
- Folgen Sie nicht den Aufforderungen der Anrufer. Lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln oder unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
- Geben Sie am Telefon keine Details zu persönlichen oder finanziellen Verhältnissen preis.
- Rufen Sie Ihre tatsächlichen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.
- Denken Sie daran: Die Polizei oder vergleichbare Amtspersonen werden Sie niemals telefonisch um die Aushändigung von Bargeldbeträgen oder Wertsachen bitten.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an Personen, die Sie nicht kennen.
- Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung oder Ihr Haus.
- Falls Sie einen solchen Anruf erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle, um den Vorfall zur Anzeige zu bringen.
Betroffene von betrügerischen Anrufen können sich bei Bedarf an Opferberatungsstellen, beispielsweise den "WEISSEN RING" (https://weisser-ring.de, bundesweite Rufnummer 116 006) wenden.
Weitere Hinweise und Informationen für Opfer einer Straftat finden Sie auf der Webseite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes: https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/.
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