Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde den Geschädigten in Balingen und Bisingen mündlich und ohne vorherige Anforderung von zunächst einem Angehörigen der Arbeiterkolonne angeboten, aufgrund von übriggebliebenem Material aus einer anderen Baustelle kostengünstig die Hoffläche neu zu teeren. Als die Geschädigten einwilligten, kamen weitere unbekannte Personen mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen hinzu und führten die Arbeiten aus.
Im Anschluss wurden die Geschädigten aufgefordert oder unter Druck gesetzt, den Betrag in Höhe von jeweils mehreren tausend Euro umgehend zu überweisen. Wie sich später herausstellte, waren die Hofarbeiten in minderwertiger Qualität zu einem überhöhten Preis ausgeführt worden. Die Geschädigten erstatteten daraufhin Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei rät daher:
- Einigen Sie sich mit dem Dienstleister vor Beginn der Arbeiten auf einen verbindlichen Preis und ziehen Sie hierzu am besten Zeugen hinzu, beispielsweise Ihre Nachbarn oder Angehörige.
- Holen Sie sich ggf. ein alternatives Angebot eines ortsansässigen Fachbetriebes ein.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzten: Bezahlen Sie niemals sofort und in bar, sondern verlangen Sie nach Abschluss der Arbeit eine Rechnung. Prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch erbracht wurden.
- Verständigen Sie die Polizei, wenn mit dem Präsentieren einer völlig überteuerten Rechnung offenkundig die Gefahr besteht, Opfer einer Straftat wie Betrug oder Wucher zu werden.
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