Das Angebot kann auch bei ungerechtfertigten Eigenbedarfskündigungen; bei Mieten, die in keinem Verhältnis zum Wohnstandard stehen und bei Vermietungen von gesundheitsgefährdenden Wohnraum genutzt werden.
Voraussichtlich ab Herbst 2024 können sich Betroffene in solchen Fällen an die Stadtverwaltung wenden. Auch die Beratungen des Mieterbundes sollen künftig im Technischen Rathaus angeboten werden. Für Menschen, die sich keine anwaltliche Beratung leisten können, übernimmt die Stadtverwaltung die Kosten.