Bodelshausen:
Verwaltungsgerichtshof entscheidet: Keine Flüchtlingsunterkunft
Stand: 31.10.24 16:23 Uhr
Die vom Landkreis Tübingen in Bodelshausen geplante neue Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine in der Grabenstraße wird nicht gebaut.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat dem Projekt per Eilentscheid einen Riegel vorgeschoben. Die Pläne der Gemeinde für ein eigenes Baugebiet dort seien rechtens. Zuvor hatten die Eigentümer eines alten Fabrikgebäudes, in dem der Landkreis rund 250 Geflüchtete unterbringen wollte, dagegen geklagt. Nach dem Gerichtsentscheid hat die Kreisverwaltung den Mietvertrag gekündigt und verlauten lassen, dass die Pläne somit ad acta gelegt würden. Im Ort hatte sich von Beginn an großer Widerstand gegen das Flüchtlingsheim geregt.
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