Der Täter soll laut Staatsanwaltschaft aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke gehandelt haben. Der Anklage zufolge hat der 18-Jährige aus Wut und Rache den Jungen verfolgt, angefahren und 20 Meter mitgeschleift.
Laut Medienberichten bezeichnete der Richter dieses Handeln als unbegreiflich. Den Führerschein darf der 18-Jährige spätestens nach vier Jahren wieder beantragen.